Schützenhalle erhält Genehmigung für Versammlungszwecke

04.05.2016 –

hallenvermietung1Die gute Nachricht zum Thema Hallenvermietung: Die Stadtverwaltung Koblenz hat unsere Schützenhalle als „Halle für Versammlungszwecke“ eingetragen. Dies bedeutet für den Mieter, dass er für künftige Veranstaltungen keine Ausnahmegeneh-migung der Baubehörde mehr braucht.

Ab dem 26. Juni wird die Schützenhalle zudem renoviert. Sie bekommt unter anderem einen neuen Anstrich und eine neue Beleuchtung.

Gerhard Riehl 1. Brudermeister